FAQs zur Briefwahl

Die Briefwahl kann ab sofort unter wahlportal.oeh.ac.at beantragt werden

Wann finden die ÖH-Wahlen statt?
Die bundesweiten ÖH-Wahlen 2025 finden von 13. Mai bis 15. Mai statt.

 

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ordentlichen ÖH Mitglieder (Studierende) wenn sie sich für das Sommersemester 2025 bis spätestens 25. März rückgemeldet haben. Auch Incomings (an die Hochschule gekommen), Outgoings (gerade auf Auslandssemester, individuelle oder ausländische Studierende haben die Möglichkeit zu wählen.

 

Wer kann eine Wahlkarte beantragen?
Alle, die wahlberechtigt sind.

 

Was per Brief wählen?
Per Briefwahl können nur die Hochschul- und Bundesvertretung gewählt werden. Die Studienvertretung muss direkt an der Hochschule vor Ort gewählt werden.

 

Wann ist der späteste Zeitpunkt, um die Briefwahl zu beantragen?

Der letzte Tag, an dem eine Wahlkarte beantragt werden kann, ist der 6. Mai 2025! 

 

Wie erfolgt die Zustellung der Wahlkarte?
Die Wahlkarte wird per Post an die Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, muss die gewünschte Adresse im Antrag angegeben werden.

 

Bis wann muss meine Wahlkarte bei der Wahlkommission eintreffen, damit sie gezählt wird?

Bis Mittwoch, 14. Mai um 18 Uhr muss die Briefwahlkarte korrekt ausgefüllt bei der Wahlkommission eingetroffen sein. Damit eine postalische Zustellung (Inland) rechtzeitig erfolgt, muss die Wahlkarte bis spätestens 9. Mai bei der Post aufgegeben werden.

 

Wohin bringe ich meine ausgefüllten Wahlkarten?
Die Wahlkarte kann entweder in den nächstgelegenen Postkasten eingeworfen oder persönlich bei der Wahlkommission der ÖH in abgegeben werden. Die ausgefüllte Wahlkarte kann nicht an den Wahltagen bei deiner Wahlkommission vor Ort abgegeben werden.
Die Adresse der ÖH-Wahlkommission lautet: Taubstummengasse 7-9, 4. Stock (Sekretariat), 1040 Wien

 

Was mache ich, wenn ich keine Sozialversicherungsnummer habe?
Anstatt der Sozialversicherungsnummer kann das Ersatzkennzeichen angegeben werden.
Fehlt das Ersatzkennzeichen, ist es eine Ausstellung der Wahlkarte nicht möglich.
Detaillierte Anfordernisse zu der Ausstellung der Wahlkarte findest du unter §53 HSWO

 

Ich bin für mehrere Hochschulen wahlberechtigt. Ist es möglich, nur für eine Uni/Hochschule eine Wahlkarte zu beantragen?
Eine Wahlkarte muss nur einmal beantragt werden. Du bekommst dann automatisch die Stimmzettel für die BV und alle HV(en), für die du wahlberechtigt sind, zugesendet.

 

Ich bin für mehrere Hochschulen wahlberechtigt. Kann ich an der einen Hochschule für alle meine Wahlen wählen?
Die BV ist immer an der ersten Bildungseinrichtung zu wählen, an der man zum Wahlvorgang erscheint.
Daher kann man beim Wahlvorgang an der ersten Bildungseinrichtung die BV, die dortige HV und die STV für sein dortiges Studium wählen.
Studiert man auch noch an einer zweiten Bildungseinrichtung kann man vor Ort dann die dortige HV und die STV für sein dortiges Studium wählen.

 

Wie bekomme ich als Nicht-Österreicher_in ein Ersatzkennzeichen?
Das Ersatzkennzeichen wird durch die Bildungeinrichtungen vergeben, für diejenigen, die keine österreichische SV-Nummer haben. Bitte log dich auf deiner Online Hochschulenplattform ein und schau bei deinen Persönlichen Daten nach – da sollte dein Ersatzkennzeichen auffindbar sein.

 

Wie erfolgt die Authentifikation bei der Briefwahl?
Die Authentifikation erfolgt entweder mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder mit Upload eines Ausweisdokuments.

 

Falsche Versandadresse für Briefwahl – Was tun?
Leider kann der Wahlkartenantrag nicht mehr berichtigt bzw. zurückgezogen werden.

 

Erhalte ich eine Bestätigungsmail, nach dem Wahlantrag? Woher weiß ich, dass alles funktioniert hat?
Ja. Wenn dieser von der Wahlkommission der ÖH bearbeitet worden ist, wird eine Benachrichtigung versendet.

 

Ich bin an mehreren Hochschulen wahlberechtigt. Kann ich einmal per Briefwahl und die restlichen Hochschulen vor Ort wählen?
Das ist nicht möglich. Wenn man eine Wahlkarte beantragt, bekommt man den Stimmzettel für die Bundesvertretung und die Stimmzettel für alle Hochschulvertretungen, für die eine Wahlberechtigung besteht, zugesendet.

51 der HSWO 2014 führt dazu aus: „Wurde eine Wahlkarte von einer oder einem Wahlberechtigten beantragt und an diese oder diesen versandt oder von dieser oder diesem bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft abgeholt, ist eine persönliche Stimmabgabe vor der zuständigen Wahlkommission oder Unterwahlkommission oder Unterkommission für die Wahl der Bundesvertretung, der Hochschulvertretung und der Studienvertretung nur unter Abgabe dieser Wahlkarte samt allen Unterlagen möglich. Nach erfolgter Abgabe der Wahlkarte samt allen Unterlagen ist eine persönliche Stimmabgabe vor allen übrigen Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen oder Unterkommission, bei denen ein weiteres Wahlrecht besteht, zulässig.“