Um bei der ÖH-Wahl antreten zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nähere Informationen zum Ablauf der Wahl findest du außerdem in der HochschülerInnenschaftswahlordnung (HSWO). Aktuelle Änderungen zur HSWO und die wichtigsten Termine und Fristen findest du in diesem Informationsschreiben. Die gesamte HSWO sowie alle relevanten Informationen findest du hier.
Studienvertretung
Um für deine Studienvertretung kandidieren zu können, musst du ein Formular ausfüllen und bei der Wahlkommission an deiner Hochschule abgeben.
§ 28 HSWO 2014 Die Einreichfrist für die Kandidaturen für die Studienvertretung (= Kandidaturen) beginnt 7 Wochen vor dem ersten Wahltag und endet 4 Wochen vor dem letzten Wahltag.
! Achtung! Die Einreichfrist beginnt daher am 25. März und endet am 17. April.
Zulassungsbestätigung für das jeweilige Studium im Wahlsemester
Kandidat_innen die für die jeweilige Studienvertretung müssen passiv wahlberechtigt sein (ÖH-Beitrag bezahlt und 18 Jahre). Andernfalls ist die Kandidatur nicht gültig.
Zurückziehung der Kandidatur
Bis vier Wochen vor dem letzten Wahltag kann eine Kandidatur zurückgezogen werden (17. April). Dies hat schriftlich gegenüber der Wahlkommission zu erfolgen.
Hochschulvertretung
Kandidaturen für die Hochschulvertretung bedürfen einer gewissen Anzahl (abhängig von der Studierendenzahl) an Unterstützungserklärungen. Diese müssen gesammelt und rechtzeitig bis 08. April bei der jeweiligen zuständigen Wahlkommission gemeinsam mit einem Wahlvorschlag eingereicht werden.
Bundesvertretung
Kandidaturen für die Bundesvertretung bedürfen 200 Unterstützungserklärungen von mindestens 7 Hochschulen, wobei zumindest 10 Unterstützungserklärungen pro Hochschule zu sammeln sind. Diese müssen gesammelt und rechtzeitig bis 08. April 2025 bei der Bundeswahlkommission gemeinsam mit einem Wahlvorschlag eingereicht werden.
Postalisches Einschreiben adressiert an Bundeswahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft Taubstummengasse 7-9 1040 Wien