Für jeden Studiengang gibt es explizite Wahllokale, die an deiner Hochschule vor der Wahl verlautbart werden. In den Wochen vor der Wahl steht dir hier auf unserer Website auch ein Wahllokalfinder mit den genauen Standorten zur Verfügung!
Im Wahllokal selbst kannst du deine Stimme auf allen drei Ebenen – also Bundes-, Hochschul- und Studiengangsvertretung – abgeben.
Falls du mehrere Studiengänge belegt, bist du für die jeweiligen Ebenen auch an anderen Wahllokalstandorten wahlberechtigt. Die Wahlbeisitzer_innen vor Ort sehen in unserem Administrationssystem, für welche Ebene du noch nicht gewählt hast und geben dir die richtigen Wahlzettel.
Schau am besten in den Wochen vor der Wahl nochmal hier vorbei und informiere dich über unseren Wahllokalfinder über die jeweiligen Standorte bzw. den jeweiligen Standort an dem du wählen kannst!
Per Briefwahl:
Wenn du eine Wahlkarte bestellt hast, kannst du sie entweder per Briefwahl in den nächstgelegenen Postkasten einwerfen oder direkt an den Wahltagen im Wahllokal der jeweiligen Hochschule abgeben – hierbei ist wichtig, dass du die Unterlagen noch nicht ausgefüllt hast. Nähere Infos werden von den Hochschulen bekannt gegeben!
ACHTUNG! Wurde bereits eine Briefwahlkarte beantragt, kann die Studienvertretung nur gewählt werden, wenn sämtliche zugesendeten Briefwahlunterlagen unausgefüllt vor Ort in einem Wahllokal gegen Stimmzettel eingetauscht werden. Die beiliegende Eidesstaatliche Erklärung darf ebenfalls noch nicht ausgefüllt sein.